Zahlungsmöglichkeiten


Je nach Angebotsformat stehen dem Mandanten unterschiedliche, beim Angebot jeweils konkretisierte Zahlungsmethoden zur Auswahl:   

Zahlung per Banküberweisung  
Der Mandant kann seine Beauftragung unter Umständen bequem per Vorkasse-Überweisung auf ein Girokonto des Rechtsanwaltes überweisen. Bei der Überweisung soll das Aktenzeichen des Mandates oder eine anderweitige bekanntgegebene Referenznummer (wie bspw. Mandantennummer, Auftragsnummer, etc.) angegeben werden.   

Zahlung per PayPal  
Der Mandant kann seine Beauftragung unter Umständen bequem per PayPal zahlen, sofern diese Zahlungsmethode im Einzelfall vom Rechtsanwalt freigegeben ist.   

Zahlung in Raten   
Der Mandant kann seine Beauftragung unter Umständen bequem in Raten zahlen (zzgl. eines Ratenzahlungsaufschlages i.H.v. 5,- EUR inkl. Mwst. / Rate), sofern diese Zahlungsmethode im Einzelfall vom Rechtsanwalt freigegeben ist.   

Zahlung auf Rechnung (nach Kostennote/Mandatsbestätigung)  
 Der Mandant kann seine Beauftragung unter Umständen bequem per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung, einer Mandatsbestätigung mit Kostennote oder einer Zahlungsaufforderung mit Kostennote zahlen. Bei der Überweisung soll das Aktenzeichen des Mandates oder eine anderweitige bekanntgegebene Referenznummer (wie bspw. Mandantennummer, Auftragsnummer, etc.) angegeben werden.